Über organisierte berufliche Inklusion sprechen
Kritische wie affirmative Diskurse über Leistungen und Mängel von Angeboten organisierter beruflicher Inklusion – Werkstätten für behinderte Menschen, Reha-Werkstätten und andere – werden weithin in einem auffälligen Jargon geführt. Auffällig ist das Fehlen einer angemessenen fachlichen Fundierung, die professionelle „Jargons“ ausmacht (wie etwa die Fachsprache der Medizin). Fachliche Leerstellen werden im Jargon durch „Sprachspiele“[1] ersetzt, die den Anschein von Evidenz erwecken. Diese Sprachspiele bilden ein festes Repertoire, obwohl sie nur eine irreale „Welt“ konstruieren. Als Phantasmen[2] erschweren sie die Reflexion über organisierte berufliche Inklusion. Den Sprecher machen sie zum Experten für die „Sonderwelt“, zum Kenner oder Kritiker einer kulturanthropologischen Enklave. Das Jargonhafte der Sprache drängt sich dem Beobachter auf, nicht aber dessen Ursache oder Fokus. Die hier vertretene These lautet: Dem Jargon fehlt der Zugang zur menschlichen Beziehung, zur Zusammenarbeit. Es sind die sozialintegrativen Prozesse in den Arbeitswelten, die als Leerstelle mit Phantasmen verdeckt werden. Damit verbunden ist die Entwertung des Status der Beteiligten als Akteure. Die Leerstelle in der Forschung fällt nicht alleine der (Sozial)Pädagogik zu. Sie wäre interdisziplinär zu füllen.
Bis in akademische Diskurse hinein erscheint die Welt der organisierten beruflichen Inklusion verdinglicht, von sozialintegrativen Prozessen bereinigt. Das ist insbesondere der Fall bei systemischen (rechtlichen, administrativen, betriebswirtschaftlichen) Analysen, soweit sie für jeweilige Institutionen als Ganze Geltung beanspruchen.[3]
Ganz anders in der Binnenwelt der Werkstätten. Dort geht es um Zusammenarbeit. Der Jargon kommt nicht aus dem Arbeitsalltag von Metall-, Holz- Garten- und Montagegruppen usw. Er wird erst bei der Reflexion über die organisierte berufliche Inklusion aktiviert.
Weil dem Jargon ein fachlicher Zusammenhang fehlt, erscheinen seine Elemente eher unabhängig voneinander: als „Irrealisierung“ von Teilen der Realität.[4] Diese bleibt aber der Kontext, von dem die Bedeutung der Sprachspiele abhängt. Obwohl sie ein eingeschliffenes Repertoire bilden, scheinen die Sprachspiele nur lose verbunden.
Der vorliegende Text begründet Programmpunkte für weiterführende Analysen. Der Jargon überformt, beeinträchtigt, verdreht, verstellt:
1. | die Identifikation der Zielgruppen, |
2. | die Diagnose der Probleme, |
3. | das Verhältnis von administrativen zu anderen Prozesse, |
4. | die Beziehung Personal – Klientel, |
5. | die Bezugnahme auf „Arbeit“, |
6. | die pädagogischen und Rehabilitations-Leistungen und |
potentiell die komplette Welt der organisierten beruflichen Inklusion. |
In der Fachliteratur finden sich sporadische Hinweise auf den Jargon:
Andrea Plaszco (1996) diagnostiziert „[...] unterschiedliche Sprachkultur(en), d.h., Mitarbeiter aus dem sozialen und therapeutischen Kontext sind in ihrem Sprachgebrauch eher problemorientiert, defizitorientiert, emphatisch und wortreich. Mitarbeiter des ersten Arbeitsmarktes sind in ihrem Sprachverhalten eher zielorientiert, lösungsorientiert, strukturiert und wortarm.“ (S. 13)
Reinhard Peukert (2004) findet einen „pädagogisch-legitimatorischen Jargon“ in veröffentlichten Förderangeboten einer exemplarischen Reha-Werkstatt. Peukerts Beobachtung ist Teil seines wegweisenden Vortrags anlässlich des Fachtags der Reha-Werkstätten in Wiesbaden 2004.
Stefan Thesing (2015) spricht ausdrücklich von einem „Werkstättenjargon“ (S. 52). Er bezieht sich auf die ungewöhnliche Verwendung der Begriffe „Pädagogik“ und „Rehabilitation“ im Umfeld der Werkstätten.
Greving und Scheibner (2021) weisen auf die Bedeutsamkeit der Sprache hin, beschränken ihre Ausführungen im Wesentlichen aber auf die Benennung der Institution (nach § 219 SGB IX): „Werkstatt“ „für“ „behinderte“ „Menschen“. (hierzu: Saal 2022 b)
Die Identifikation der Klientel der Werkstätten ist das Ergebnis eines Verwaltungsvorgangs, in dessen Verlauf eine Anspruchsberechtigung festgestellt wird. Die Zusammenfassung der Zielgruppen unter den inflationär gebrauchten Begriffen „behinderte Menschen“, „Menschen mit Behinderung“ oder „psychisch kranke Menschen“ verfehlt die Klientel. Faktisch ist der Verwaltungsakt mit der Selbstidentifikation der Nutzer*innen verbunden. Und deren Motivierung bleibt über den gesamten Inklusionsprozess hinweg ein entscheidender Faktor. Die Einsetzung der Klient*innen als Akteure forderte nicht nur den Perspektivenwechsel hin zu einem Angebotsdiskurs. Mit ihr verbindet sich die Einsetzung der Arbeit in ihre soziale Form: als Erwerbsarbeit. Inklusion ist der Zugang zu beruflichen Alltagswelten. Die vorherrschenden Legitimationsdiskurse verdinglichen beides: Behinderung und Arbeit. Den Perspektivenwechsel vom Zielgruppen- zum Angebotsdiskurs habe ich an anderer Stelle bereits detailliert begründet (Saal 2024 a).
Die differenzierte Behinderungs-Diagnostik ist zurzeit eines der großen Projekte der sozialstaatlichen Teilhabe-Verwaltung (im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes). Sie stützt sich auf die „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF), die eine personenbezogene standardisierte Erfassung ermöglichen soll – und damit auch eine differenzierte Leistungsabrechnung. Die ICF unterscheidet zwischen „Beeinträchtigung“, als individuellem Defizit und „Behinderung“ als Einschränkung der sozialen Teilhabe, womit dem sozialen Kontext ein konstitutiver Anteil zukommt.
Die berufspraktischen Folgen von Beeinträchtigungen betreffen den Einzelnen aber nicht nur als Opfer der Verhältnisse. Wenn Werkstatt-Klient*innen Akteure mit „beeinträchtigter“ sozialer Kompetenz sind, dann sind die Beeinträchtigungen selbst Teil der sozial konstituierten Behinderung.
Obgleich die Werkstätten (meist dezidiert) nicht-therapeutisch arbeiten, gilt die Kenntnis von „Behinderungsbildern“ als das wichtigste fachliche Fundament der Förderung. Dem Fachbezug fehlt jedoch sowohl die Reflexion des Zugangs zur beruflichen Alltagswelt, als Ergebnis von Sozialisation bzw. ihrer „Neujustierung“ als auch die der Dynamik partiell anomietoleranter Arbeitswelten. In der Praxis müssen alle beteiligten Akteure erweiterte soziale Kompetenzen entwickeln, um zusammenarbeiten zu können.[5]
Mit der diagnostischen Einordnung in die verwaltete Welt verknüpfen sich administrativ abbildbare Maßnahmen, typischerweise die Forderung nach Vereinfachung beruflicher Anforderungen (reduzierte Arbeitszeit, Verwendung einfacher Sprache u. a.). Während Verhaltensprobleme geistig behinderter Menschen als solche der Reife und ihrer Verzögerung biologisiert werden, erscheint die Stabilisierung psychisch behinderter Klient*innen als Genesungsschritt – nicht als Kompetenzzuwachs im sozialintegrativen Feld.
Zum Jargon gehört ein rechtlich-administratives Verständnis der „Institution“. Ihr sozialer Sinn wird weithin gleichgesetzt mit den rechtlichen Vorgaben – ungeachtet der ungleichzeitigen Entwicklung und der Vielfalt der Werkstätten-Landschaft. Kostenträger-Sprache ist Werkstätten-Jargon. Der Jargon suggeriert administrative Autorität. Schon die Aufnahme in die Werkstatt ist als „Verfahren“ markiert: als „Eingangsverfahren“. Die Beschäftigung in der Werkstatt ist „Maßnahme“. Sie wird ergänzt durch Angebote zur Persönlichkeitsförderung in sogenannten „arbeitsbegleitenden Maßnahmen“. Diese gehören zum „pädagogischen Bereich“, im Unterschied zum „Arbeitsbereich“. Arbeit und Pädagogik sind zu Revieren personeller Zuständigkeit verdinglicht.
Was für Werkstatt-Vertreter das rechtlich-administrative Selbstverständnis ist, ist für deren Kritiker die Behindertenrechtskonvention, seit 2008. Beiden fehlt ein analytisches Verständnis der Institution. Als „Sonderwelt“ werden Werkstätten bloß problematisiert. Alles, was ruchbar wird, kann so der Sonderwelt zugeordnet werden.
Das rechtlich-administrative Verständnis unterschlägt jedoch, was jede Erwerbsarbeit als soziale Institution ausmacht: auch Lebenswelt zu sein, Gestaltungsraum menschlicher Akteure und damit Sonderwelt. Für die Übergänge zwischen den Sonderwelten ist das ein entscheidender Punkt (Saal 2022 a).
Der Kern des beruflichen Sozialverhältnisses, die menschliche Zusammenarbeit, die Pädagogik des Alltags wird in den verabsolutierten Dienstleistungskonzepten ebenso vergessen. „Dienstleistung“ ist das Mantra der überbordenden pädagogischen Standardisierung (QM) der Werkstätten. Die Zusammenarbeit stört. Der Beschäftigte ist „Kunde“.[6] „Personenzentrierung“ ist Kundenmanagement. Marktbegriffe prägen weite Teile des Jargons.
Der Begriff der Arbeitswelt wird in affirmativen wie kritischen Teilhabe-Diskursen konsequent ersetzt durch den Begriff des „Marktes“: Was als abkürzender Sprachgebrauch gemeint sein mag, verwandelt sich mit der Gleichsetzung von Arbeitsplatz und Arbeitsmarkt in einen Pseudoparameter. Die notorische Rede von der „Vermittlung auf den Markt“ verdeckt reale Prozesse.
Der Markt ist die Instanz, die zwischen Arbeitskräften und Arbeitsplätzen „vermittelt“. Die „Vermittlung“ in die Vermittlungsinstanz ist kein banaler Prozess. Historisch begann sie mit der „ursprünglichen Akkumulation“.
In der Praxis haben Versuche beruflicher Inklusion in der Regel nur dann Erfolgschancen, wenn es gelingt den Markt zu umgehen. Mit dem Zugang zur Alltagswelt eines Betriebes ist das Inklusionsziel noch nicht erreicht. In den Binnenwelten der Betriebe muss sich der Inklusionsbeitrag der beteiligten Akteure in die Rahmenbedingungen des Arbeitsalltags einfügen. Ohne ein Verständnis der sozialintegrativen Prozesse, erscheint „Inklusion“ nur als moralische Anforderung[7] an den „inklusiven Arbeitsmarkt“.[8]
Zur kryptischen Verwendung des Marktbegriffs im Teilhabe-Jargon siehe ausführlich Saal 2024 b.
Die Überschrift beinhaltet eine Zitat von Stefan Stache (2023: S. 3), der sich auf den Forschungsbericht 626 des BMAS (2023) beruft. Dessen Autoren formulieren zurückhaltender, „..., dass ein Drittel der Werkstattbeschäftigten aus dem Arbeitsbereich einen Wechsel zumindest überlegenswert findet, zwei Drittel hingegen gar keinen Wechselwunsch haben.“ (ebd. S. 49). Stache schreibt der Werkstatt-Klientel einen Begriff zu, der zu seinem Jargon gehört. Die Klientel nimmt selbst keinen Bezug auf „den Markt“. Der Markt ist das neoliberal geheiligte Phantasma der Inklusionsdiskurse.
Staches Übersetzung in den Jargon führt nicht nur an der praktischen Frage vorbei, wie die Inklusion gelingen kann (nämlich nicht marktvermittelt). Sie ignoriert zudem die Wünsche und Leistungen der beteiligten Akteure. Tatsächlich geht es bei der „Vermittlung“ zunächst darum, Möglichkeiten zu prüfen: Die Offenheit für ein externes Praktikum ist etwas anderes als der an der Realität geprüfte Wunsch nach einer konkreten Beschäftigung außerhalb der Werkstatt. Und in der Regel führt nicht gleich das erste Praktikum zum erhofften Erfolg. Im Inklusionsprozess erweist sich die Motivierung als komplexer und schwieriger als es Stache suggeriert.
Dem Marktparadigma und der verdinglichten Vorstellung von Arbeit sind die Sprachspiele um Pädagogik, Rehabilitation, Persönlichkeitsbildung komplementär zugeordnet. Dabei werden Bezeichnungen für nicht marktbezogene Angebote oft synonym verwendet: Im Jargon ist „Rehabilitation“ ein „pädagogisches Angebot“, neben der Arbeit und im (Ziel)Konflikt mit ihr. Als Zusatz-Leistung werden pädagogische Angebote in einer sozio-technischen Relation von Mitteln und Zielen (nach dem Muster „x soll y erreichen“) gedacht. Dabei bleiben die Kausalitätsannahmen ungeprüft. Die Evidenz beobachtbarer Sozialisationsprozesse legt andere Schlussfolgerungen nahe, nämlich die des Gewichtes der beruflichen Alltagswelt, die die zentrale Leistung der Werkstätten „transportiert“. Dass Reha-Werkstätten effektive und bedarfsgerechte Rehabilitation anbieten können, habe ich an anderer Stelle zu begründen versucht – siehe Saal 2023.
Wenn die Sprache nicht nur Ausdruck des Denkens, sondern auch sein Medium ist, dann ist die Genauigkeit der Sprache eine zentrale Forderung an die Teilhabe-Diskurse.[9] Eine Revision des Jargons erforderte vor allem:
1. | die Hinwendung zu den beruflichen Alltagswelten und |
2. | die Berücksichtigung der Perspektive der Akteure – deren Diskursbeteiligung. |
Wissenschaftliche fundierte Erkenntnisse zu den Alltagswelten organisierter beruflicher Inklusion fehlen. Hier wäre interdisziplinäre Forschung einzufordern. Einige Ergebnisse aus benachbarten Forschungsfeldern lassen sich zumindest teilweise übertragen. Ein Beispiel hierfür ist die bereits zitierte organisationssoziologische Arbeit von Jannis Hergesell und Jana Albrecht (2021) über betriebliche (Wieder)Eingliederung erkrankter Mitarbeitet. (Zur Bedeutung für die Werkstätten siehe Saal 2024 d.) Auch die erfolgreichen Konzepte des Supported Employment verdeutlichen die Bedeutung der Arbeitswelten. Sie können an die Möglichkeiten der Werkstätten angepasst werden. (Saal 2018: S. 10)
Die hier vorgelegten Anregungen zur Rationalisierung der Teilhabe-Diskurse sind nicht abschließend, sondern als Anregung für eine sachlich genaue, reflektierte Sprache gedacht.
06.08.2024 / ergänzt am 09.10.2024
Bendel et al. 2015: Alexander Bendel, Caroline Richter und Frank Richter, Entgelt und Entgeltordnungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Etablierung eines wirtschafts- und sozialpolitischen Diskurses. Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. WISO Diskurs, Bonn, Juli 2015. Link: https://library.fes.de/
BMAS-626 2023: Dietrich Engels, Anne Deremetz, Holger Schütz, Svenja Eibelshäuser, Arnold Pracht, Felix Welti, Clarissa von Drygalski, Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Abschlussbericht. Forschungsbericht des BMAS 626, Berlin 2023. Link: https://www.bmas.de/
BMAS 2024: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Aktionsplan für Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf einen inklusiven Arbeitsmarkt. Berlin, März 2024 (Der Text ist das Ergebnis eines Dialogprozesses u.a. mit der Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM und den Werkstatträten.)
Greving / Scheibner 2021: Heinrich Greving und Ulrich Scheibner, „Im Anfang war das Wort“. Sprache, Macht und die „Werkstätten“. In: Heinrich Greving und Ulrich Scheibner (Hg.), Werkstätten für behinderte Menschen. Sonderwelt und Subkultur behindern Inklusion. Stuttgart 2021, 65-104
Hergesell / Albrecht 2021: Jannis Hergesell und Jana Albrecht, Integration als betriebliche Routine. Organisationssoziologische Perspektiven auf alltägliche Integrationsprozesse. In: Sozialer Fortschritt 70(3), Duncker & Humblot, Berlin 2021. S. 111 - 129. DOI:10.3790/sfo.70.3.111
Herzog 2024: Dagmar Herzog, Eugenische Phantasmen – Eine deutsche Geschichte. Frankfurter Adorno-Vorlesungen, Suhrkamp Verlag., Berlin 2024.
Kieserling 2021: André Kieserling, Soziologen zwischen Terminologie, Jargon und Alltagssprache. In: Gegenworte, 7. Heft, Frühling 2001. Link: https://edoc.bbaw.de/
Niedecken 2008: Dietmut Niedecken, Zerstörung des Denkens in Institutionen. Zur Dimension des Sozialen bei Wilfred Bion. In: D. Niedecken (Hg.), Szene und Containment. Wilfred Bion und Alfred Lorenzer: ein fiktiver Dialog. Tectum Verlag, Marburg 2008; S. 177 - 204. Link: https://www.academia.edu/
Peukert 2004: Reinhard Peukert, Manuskript zum Vortrag auf dem Fachtag der Hessischen Reha-Werkstätten, Wiesbaden 2004. Link: https://www.denksaal.de/
Plaszco 1996: Andrea Plaszco: Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit psychischer Behinderung. Bericht aus der Arbeitsgruppe auf der Jahrestagung der BAG UB in Fulda. In: impulse - Fachmagazin der BAG UB, Nr. 3/4, 1996 S. 13
Saal 2015: Reinhard Saal, Werkstätten und ihr Entgelt in der Kritik. Eine Rezension zum WISO Diskurs Juli 2015. Link: https://www.denksaal.de/
Saal 2018: Reinhard Saal, Referat zur Jahrestagung von 53° NORD am 8. und 9. März 2018: 'Rehabilitation in der beruflichen Alltagswelt.'. Vortragsmanuskript und Materialien, Frankfurt 2018. Link: https://www.denksaal.de/
Saal 2022 a: Reinhard Saal: Sonderwelten und Übergänge. Anmerkungen zu einem Schlüsselbegriff der Werkstattkritik. In: Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik Band 118, Juni 2022, Heft 2: 350-363. www.denksaal.de/
Saal 2022 b: Werkstatt Beschimpfung - Anmerkungen zu Greving / Scheibner, Werkstätten für behinderte Menschen. Sonderwelt und Subkultur behindern Inklusion. Link: www.denksaal.de/
Saal 2023: Reinhard Saal: Rehabilitation in der Werkstatt – Anmerkungen zur spezifischen Bedeutung des Reha-Begriffs. Link: www.denksaal.de/
Saal 2024 a: Reinhard Saal: Über Werkstätten sprechen. In: neue praxis – Zeitschrift für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialpolitik. 1/2024 S. 92-98.
Saal 2024 b: Reinhard Saal: Der Arbeitsmarkt im Teilhabe-Diskurs. Veröffentlichung geplante in: impulse 2024, Heft 100 – Fachmagazin der BAG UB. Link: https://www.bag-ub.de (am 05.08.2024 noch nicht verfügbar)
Saal 2024 c: Reinhard Saal: Unterstützte Beschäftigung als Werkstatt-Konzept –Anmerkungen zum Aktionsplan des BMAS vom April 2024. In: KLARER KURS – Das Online-Magazin für berufliche Teilhabe, 16. April 2024. 53° NORD Agentur und Verlag. Link: https://www.53grad-nord.com/
Saal 2024 d: Reinhard Saal: Betriebliche Alltagswelten und die Inklusion von Werkstatt-Klientel – Rezension und Transposition. (Veröffentlichung geplant in: Sozialer Fortschritt – Unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik / German Review of Social Policy, Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2024)
Stache 2023: Stefan Stache, Werkstätten für behinderte Menschen - Teilhabeerwartungen und Möglichkeiten der Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt. Universität Kassel, Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung. Dezember 2023. Link: www.uni-kassel.de/
Thesing 2015: Stefan Thesing, Berufliche Bildung im Zielkonflikt - Umsetzungsbedingungen des gesetzlichen Auftrags der WfbM. Dissertationsschrift im Fach Erziehungswissenschaft, Eingereicht an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg. Link: http://ediss.sub.uni-hamburg.de/
Wittgenstein 2003: Ludwig Wittgenstein: Philosophische Untersuchungen. Suhrkamp, Frankfurt 2003 [1953]
Der Begriff des „Sprachspiels“ (im Sinne von Ludwig Wittgenstein 2003) soll die Einheit von Bedeutung und Praxis bezeichnen.
Bei Dietmut Niedecken (2008) bezeichnet der Begriff des „Phantasma“ die subjektiven Repräsentationen der von ihr so bezeichneten „Institution Geistigbehindertsein“ (177).
Ein Beispiel hierfür ist die Analyse von Bendel et al. 2015: Die Autoren definieren die Werkstätten über ihr gesetzliches „Tripelmandat aus Rehabilitations-, Inklusions- und Wirtschaftshandeln“ (S. 7). Dieses erzeuge spezifische „Zielkonflikte“. Empirische Belege hierfür bleiben die Autoren jedoch schuldig. Die viel zitierten „Zielkonflikte“ gehören zum Repertoire des Jargons. Zur Kritik siehe: Saal 2015!
„Irrealisierung“ bedeutet, reale Prozesse nicht als solche, sondern mit reputierlichen Ersatzbegriffen zu benennen. Dafür gibt der folgende Text Beispiele.
Hergesell und Albrecht (2021) analysieren die alltäglichen Integrationsprozesse aus organisationssoziologischer Perspektive. Sie stützen sich auf das Konzept der „betrieblichen Routine“. Zu den Anforderungen beruflicher Alltagswelten siehe auch Saal 2022 a.
Die im vorliegenden Text bevorzugte Bezugnahme auf die „Klientel“ der Werkstätten soll die unterschiedlichen sozialen Rollen zusammenfassen, die von Werkstätten angeboten werden: Beschäftigte, Coachees, Rehabilitand*innen, BB-Teilnehmer*innen, Klient*innen der Fachdienste und andere. Alle sozialen Rollen sind komplementär zu denen des Personals.
André Kieserling (2021) bezeichnet den moralisierenden Sprachgebrauch als konstitutives Merkmal von Jargons. „Moralisierte Vokabeln lassen erkennen, dass […] abweichende Meinungen nur um den Preis von Achtungsentzug kommunikabel wären.“ (23).
Der „inklusive Arbeitsmarkt“ wird im Aktionsplan des BMAS 2024 postuliert. Zur Kritik am Aktionsplan siehe Saal 2024 c
Die Historikerin Dagmar Herzog bilanziert ihre Forschungsarbeit über die Euthanasie in Deutschland unter anderem mit der Erkenntnis, "... dass phantasmatische Vorstellungen wirkmächtige Folgen haben können" (Herzog 2024 S. 241). Herzog zeigt, wie Geschichte im Detail von Menschen gemacht und als „kulturelles Erbe“ weitergegeben und verinnerlicht wird: Die von ihr analysierte Haltung zum „Lebens(un)wert“ (und die Vorstellung von der „Reinheit“ eines Volkes) reichen über die NS-Diktatur hinaus.